Christine Hoffmann

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe · Praxis Berlin Westend

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Krebsvorsorge: Neuregelung der Vorsorgeuntersuchung

Neuregelung der Krebsvorsorge

Die Neuregelung der Krebsvorsorge startet am 1. Januar 2020

Die Krebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird neu geregelt

Anpassung der Vorsorgeuntersuchungen für gesetzlich Versicherte ab 01. Januar 2020

Liebe Patientinnen,
die Bedingungen für die Vorsorgeuntersuchung bzw. Krebsvorsorge ändern sich: der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Neuregelung der Krebsvorsorge für Frauen ab dem Jahr 2020 beschlossen. Diese Neuregelung der Gesundheitsuntersuchung Check-up betrifft rechtsverbindlich alle gesetzlich krankenversicherten Frauen, die die Möglichkeit der Vorsorgeuntersuchung bei ihrer Frauenärztin nutzen. Ab dem 01. Januar 2020 greift für Frauen ab 35 Jahre die neue Drei-Jahres-Untersuchungsfrist.

Aber keine Angst: sollte eine akute Erkrankung vorliegen, dann übernehmen die Krankenkassen weiterhin alle notwendigen Untersuchungen – unabhängig vom Alter.

Die Neuregelung der Krebsvorsorge

Neue Erkenntnisse über den Zusammenhang von Humanen Papillomviren (HPV) und der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) sowie die seit einiger Zeit durchgeführten Impfungen sind für die Neuregelung der Krebsvorsorge berücksichtigt worden. Bisher wurden mit Hilfe des sogenannten PAP-Abstriches die Zellen der Gebärmutter jährlich auf Veränderungen untersucht, um frühzeitig eine Entwicklung von Krebs festzustellen und zu behandeln. Die Anpassung der Vorsorgeuntersuchungen für gesetzlich Krankenversicherte sieht nun zukünftig eine altersgestaffelte Neuregelung der Krebsvorsorge vor.

Krebsvorsorge:
5 Punkte, die Sie sich merken sollten

  1. Gehen Sie regelmäßig zur Vorsorge!
  2. Nicht jede Zellveränderung wird durch eine HPV Infektion hervorgerufen!
  3. Nur 10% der mit HPV infizierten Frauen haben eine behandlungsbedürftige Veränderung.
  4. Bei positiven Testergebnissen müssen weitere Maßnahmen zur Abklärung ergriffen werden (z.B. Koloskopische Untersuchung).
  5. Weniger als 1 von 100 Frauen, die mit Hochrisiko-HPV-Typen infiziert ist, erkrankt in Deutschland im Laufe Ihres Lebens an Gebärmutterhalskrebs.

Was ändert sich durch die Neuregelung der Krebsvorsorge für Sie?

  • Frauen zwischen 20 und 35 Jahren haben gemäß der Neuregelung der Krebsvorsorge weiterhin Anspruch auf eine jährliche Untersuchung mit PAP-Abstrich. Zusätzlich kann bei Bedarf ein Test auf HPV durchgeführt werden.
  • Ab dem 36. Lebensjahr wird gemäß der Neuregelung der Krebsvorsorge ein PAP-Abstrich von der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Neuregelung der Krebsvorsorge nur noch alle 3 Jahre übernommen und mit einem Test auf HPV kombiniert.
  • Ihre Krankenkasse wird Sie zukünftig alle fünf Jahre über diese Neuregelung der Krebsvorsorge informieren.

Die Neuregelung der Krebsvorsorge sieht aber auch vor, dass bei einem positiven HPV-Test die Patientin altersunabhängig zur jährlichen PAP Kontrolle kommt. Bei auffälligen PAP-Befunden erfolgt eine Vorstellung in einem Dysplasiezentrum (Dysplasien = Gewebeveränderungen am Muttermund, eine leichte oder mittelgradige Dysplasie ist meist kein Grund zur Sorge) zur weiteren Abklärung und Therapie.

Der Anspruch auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung von Brust, Eierstöcken und Gebärmutter durch eine Tastuntersuchung bleibt im bisherigen Umfang bestehen.

Antworten auf die Neuregelung der Krebsvorsorge

  • Wenn Sie im Rahmen ihrer persönlichen Vorsorgeuntersuchungen weiterhin eine jährliche PAP-Untersuchung wünschen, ist dies für gesetzlich Krankenversicherte nur als Individuelle Gesundheitsleistung selbstzahlend möglich.
  • Wir bieten Ihnen ab 2020 ein Kompaktpaket bestehend aus gynäkologischer Untersuchung und vaginalem Ultraschall an
  • Sie haben auch die Möglichkeit, unsere Vorsorge plus, bestehend aus vaginaler Untersuchung, vaginalem Ultraschall, Brustuntersuchung und Brust-Ultraschall zu wählen. Diese lässt sich auch gut mit der medizinischen Tastuntersuchung MTU / Discovering Hands kombinieren. Wir raten ihnen, diese im sechsmonatigen Abstand nach der ärztlichen Brustuntersuchung durchführen zu lassen. So haben sie zwei kompetente Untersucherinnen pro Jahr!
  • Sie können auch die medizinische Tastuntersuchung MTU / Discovering Hands alleine oder nur in Kombination mit Brust-Ultraschall wählen.

Altersabhängige Neuregelung der Krebsvorsorge im Detail

  • 20-35 JAHRE
  • 35-50 JAHRE
  • 50-55 JAHRE
  • AB 55 JAHRE

20-35 JAHRE

Ab 1. Januar 2020 gilt im Rahmen der Neuregelung der Krebsvorsorge: Eine Anamnese (Gespräch) mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden und ggf. darauf aufbauend weiterführende Diagnostik.

Gebärmutter­halskrebs

Inspektion und Tastuntersuchung

Untersuchung Zellveränderungen – Abstrich vom Gebärmutterhals (PAP-Abstrich), bei individueller Indikation zusätzlich HPV-Test

Chlamydienuntersuchung (Kostenübernahme nur bis zum 25. Lebensjahr)

Brustkrebs

Bis 30 Jahre: Keine Vorsorgeuntersuchungen von den gesetzlichen Kassen vorgesehen

Ab 30 Jahre: Abtasten der Brust

Nur bei Indikation: Mammographie und Ultraschall

Darmkrebs

Keine generelle Vorsorgeuntersuchung erforderlich

Weiterführende Diagnostik nur bei individueller Indikation

Erweiterte Untersuchungen

Für gesetzliche Versicherte als IGeL-Leistung kostenpflichtig, für Privatversicherte in der Regel Übernahme im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes

HPV-Test

Ultraschall vom inneren Genital

Tastuntersuchung und Ultraschall der Brust

35-50 JAHRE

Ab 1. Januar 2020 gilt im Rahmen der Neuregelung der Krebsvorsorge: Eine Anamnese (Gespräch) mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden und ggf. darauf aufbauend weiterführende Diagnostik.

Gebärmutter­halskrebs

Inspektion und Tastuntersuchung des Muttermundes

Untersuchung Zellveränderungen – Abstrich vom Gebärmutterhals (PAP-Abstrich ) und HPV-Test (alle 3 Jahre)

Brustkrebs

Abtasten der Brust

Ab 30 Jahre: Abtasten der Brust

Nur bei Indikation: Mammographie und Ultraschall

Darmkrebs

Keine generelle Vorsorgeuntersuchung vorgesehen

Weiterführende Diagnostik nur bei individueller Indikation

Erweiterte Untersuchungen

Für gesetzliche Versicherte als IGeL-Leistung kostenpflichtig, für Privatversicherte in der Regel Übernahme im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes

HPV-Test / PAP-Abstrich / ThinPrep (bei Testintervall < 3 Jahre)

Ultraschall vom inneren Genital

Chlamydientest

Erweiterte Tastuntersuchung: Discovering Hands / MTU (Tastuntersuchung der Brust durch sehbehinderte oder blinde Frauen)

Ultraschalluntersuchung der Brust

Bei familiärer Belastung: Test auf Blut im Stuhl

Blasenkrebstest NMP-22 (ab 40. Lebensjahr)

50-55 JAHRE

Ab 1. Januar 2020 gilt im Rahmen der Neuregelung der Krebsvorsorge: Eine Anamnese (Gespräch) mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden und ggf. darauf aufbauend weiterführende Diagnostik.

Gebärmutter­halskrebs

Inspektion und Tastuntersuchung des Muttermundes

Rektale Untersuchung

Untersuchung Zellveränderungen – Abstrich vom Gebärmutterhals (PAP-Abstrich), bei individueller Indikation zusätzlich HPV-Test

Brustkrebs

Abtasten der Brust

Beginn Mammographie-Screening (alle 2 Jahre)

Darmkrebs

Immunologischer Stuhltest (Test auf Blut im Stuhl)

Erweiterte Untersuchungen

Für gesetzliche Versicherte als IGeL-Leistung kostenpflichtig, für Privatversicherte in der Regel Übernahme im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes

HPV-Test / PAP-Abstrich / ThinPrep (bei Testintervall < 3 Jahre)

Ultraschall vom inneren Genital

Chlamydientest

Erweiterte Tastuntersuchung: Discovering Hands (Tastuntersuchung der Brust durch sehbehinderte oder blinde Frauen)

Ultraschalluntersuchung der Brust

Blasenkrebstest NMP-22

AB 55 JAHRE

Ab 1. Januar 2020 gilt im Rahmen der Neuregelung der Krebsvorsorge: Eine Anamnese (Gespräch) mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden und ggf. darauf aufbauend weiterführende Diagnostik.

Gebärmutter­halskrebs

Inspektion und Tastuntersuchung des Muttermundes

Rektale Untersuchung

Untersuchung Zellveränderungen – Abstrich vom Gebärmutterhals (PAP-Abstrich) und HPV-Test

Brustkrebs

Abtasten der Brust

Mammographie-Screening (alle 2 Jahre) bis zum 70. Lebensjahr

Darmkrebs

Immunologischer Stuhltest (Test auf Blut im Stuhl) alle 2 Jahre

Darmspiegelung alle 10 Jahre empfohlen (beim Gastroenterologen)

Erweiterte Untersuchungen

Für gesetzliche Versicherte als IGeL-Leistung kostenpflichtig, für Privatversicherte in der Regel Übernahme im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes

HPV-Test / PAP-Abstrich / ThinPrep (bei Testintervall < 3 Jahre)

Ultraschall vom inneren Genital

Chlamydientest

Erweiterte Tastuntersuchung: Discovering Hands (Tastuntersuchung der Brust durch sehbehinderte oder blinde Frauen)

Ultraschalluntersuchung der Brust

Blasenkrebstest NMP-22

Zusätzlicher Stuhltest (jährlich)

Bei Fragen zu den veränderten Vorsorgerichtlinien im Rahmen der Neuregelung der Krebsvorsorge beraten wir Sie auch gerne persönlich in der Praxis.

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Aktuelle Informationen

Wenn Sie über die aktuellen Veränderungen in meiner Praxis informiert werden wollen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail mit dem Wunsch auf Aufnahme in unseren Verteiler. Sie erhalten dann immer als eine der Ersten unsere neuesten Informationen:

 
E-Mail: praxis@christinehoffmann.de


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