Die Neuregelung der Krebsvorsorge startet am 1. Januar 2020
Die Krebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird neu geregelt
Anpassung der Vorsorgeuntersuchungen für gesetzlich Versicherte ab 01. Januar 2020
Liebe Patientinnen,
die Bedingungen für die Vorsorgeuntersuchung bzw. Krebsvorsorge ändern sich: der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Neuregelung der Krebsvorsorge für Frauen ab dem Jahr 2020 beschlossen. Diese Neuregelung der Gesundheitsuntersuchung Check-up betrifft rechtsverbindlich alle gesetzlich krankenversicherten Frauen, die die Möglichkeit der Vorsorgeuntersuchung bei ihrer Frauenärztin nutzen. Ab dem 01. Januar 2020 greift für Frauen ab 35 Jahre die neue Drei-Jahres-Untersuchungsfrist.
Aber keine Angst: sollte eine akute Erkrankung vorliegen, dann übernehmen die Krankenkassen weiterhin alle notwendigen Untersuchungen – unabhängig vom Alter.
Die Neuregelung der Krebsvorsorge
Neue Erkenntnisse über den Zusammenhang von Humanen Papillomviren (HPV) und der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) sowie die seit einiger Zeit durchgeführten Impfungen sind für die Neuregelung der Krebsvorsorge berücksichtigt worden. Bisher wurden mit Hilfe des sogenannten PAP-Abstriches die Zellen der Gebärmutter jährlich auf Veränderungen untersucht, um frühzeitig eine Entwicklung von Krebs festzustellen und zu behandeln. Die Anpassung der Vorsorgeuntersuchungen für gesetzlich Krankenversicherte sieht nun zukünftig eine altersgestaffelte Neuregelung der Krebsvorsorge vor.
Krebsvorsorge:
5 Punkte, die Sie sich merken sollten
- Gehen Sie regelmäßig zur Vorsorge!
- Nicht jede Zellveränderung wird durch eine HPV Infektion hervorgerufen!
- Nur 10% der mit HPV infizierten Frauen haben eine behandlungsbedürftige Veränderung.
- Bei positiven Testergebnissen müssen weitere Maßnahmen zur Abklärung ergriffen werden (z.B. Koloskopische Untersuchung).
- Weniger als 1 von 100 Frauen, die mit Hochrisiko-HPV-Typen infiziert ist, erkrankt in Deutschland im Laufe Ihres Lebens an Gebärmutterhalskrebs.
Was ändert sich durch die Neuregelung der Krebsvorsorge für Sie?
- Frauen zwischen 20 und 35 Jahren haben gemäß der Neuregelung der Krebsvorsorge weiterhin Anspruch auf eine jährliche Untersuchung mit PAP-Abstrich. Zusätzlich kann bei Bedarf ein Test auf HPV durchgeführt werden.
- Ab dem 36. Lebensjahr wird gemäß der Neuregelung der Krebsvorsorge ein PAP-Abstrich von der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Neuregelung der Krebsvorsorge nur noch alle 3 Jahre übernommen und mit einem Test auf HPV kombiniert.
- Ihre Krankenkasse wird Sie zukünftig alle fünf Jahre über diese Neuregelung der Krebsvorsorge informieren.
Die Neuregelung der Krebsvorsorge sieht aber auch vor, dass bei einem positiven HPV-Test die Patientin altersunabhängig zur jährlichen PAP Kontrolle kommt. Bei auffälligen PAP-Befunden erfolgt eine Vorstellung in einem Dysplasiezentrum (Dysplasien = Gewebeveränderungen am Muttermund, eine leichte oder mittelgradige Dysplasie ist meist kein Grund zur Sorge) zur weiteren Abklärung und Therapie.
Der Anspruch auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung von Brust, Eierstöcken und Gebärmutter durch eine Tastuntersuchung bleibt im bisherigen Umfang bestehen.
Antworten auf die Neuregelung der Krebsvorsorge
- Wenn Sie im Rahmen ihrer persönlichen Vorsorgeuntersuchungen weiterhin eine jährliche PAP-Untersuchung wünschen, ist dies für gesetzlich Krankenversicherte nur als Individuelle Gesundheitsleistung selbstzahlend möglich.
- Wir bieten Ihnen ab 2020 ein Kompaktpaket bestehend aus gynäkologischer Untersuchung und vaginalem Ultraschall an
- Sie haben auch die Möglichkeit, unsere Vorsorge plus, bestehend aus vaginaler Untersuchung, vaginalem Ultraschall, Brustuntersuchung und Brust-Ultraschall zu wählen. Diese lässt sich auch gut mit der medizinischen Tastuntersuchung MTU / Discovering Hands kombinieren. Wir raten ihnen, diese im sechsmonatigen Abstand nach der ärztlichen Brustuntersuchung durchführen zu lassen. So haben sie zwei kompetente Untersucherinnen pro Jahr!
- Sie können auch die medizinische Tastuntersuchung MTU / Discovering Hands alleine oder nur in Kombination mit Brust-Ultraschall wählen.
Altersabhängige Neuregelung der Krebsvorsorge im Detail
20-35 JAHRE
Ab 1. Januar 2020 gilt im Rahmen der Neuregelung der Krebsvorsorge: Eine Anamnese (Gespräch) mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden und ggf. darauf aufbauend weiterführende Diagnostik.
- Gebärmutterhalskrebs
-
Inspektion und Tastuntersuchung
Untersuchung Zellveränderungen – Abstrich vom Gebärmutterhals (PAP-Abstrich), bei individueller Indikation zusätzlich HPV-Test
Chlamydienuntersuchung (Kostenübernahme nur bis zum 25. Lebensjahr)
- Brustkrebs
-
Bis 30 Jahre: Keine Vorsorgeuntersuchungen von den gesetzlichen Kassen vorgesehen
Ab 30 Jahre: Abtasten der Brust
Nur bei Indikation: Mammographie und Ultraschall
- Darmkrebs
-
Keine generelle Vorsorgeuntersuchung erforderlich
Weiterführende Diagnostik nur bei individueller Indikation
- Erweiterte Untersuchungen
-
Für gesetzliche Versicherte als IGeL-Leistung kostenpflichtig, für Privatversicherte in der Regel Übernahme im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes
HPV-Test
Ultraschall vom inneren Genital
Tastuntersuchung und Ultraschall der Brust
35-50 JAHRE
Ab 1. Januar 2020 gilt im Rahmen der Neuregelung der Krebsvorsorge: Eine Anamnese (Gespräch) mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden und ggf. darauf aufbauend weiterführende Diagnostik.
- Gebärmutterhalskrebs
-
Inspektion und Tastuntersuchung des Muttermundes
Untersuchung Zellveränderungen – Abstrich vom Gebärmutterhals (PAP-Abstrich ) und HPV-Test (alle 3 Jahre)
- Brustkrebs
-
Abtasten der Brust
Ab 30 Jahre: Abtasten der Brust
Nur bei Indikation: Mammographie und Ultraschall
- Darmkrebs
-
Keine generelle Vorsorgeuntersuchung vorgesehen
Weiterführende Diagnostik nur bei individueller Indikation
- Erweiterte Untersuchungen
-
Für gesetzliche Versicherte als IGeL-Leistung kostenpflichtig, für Privatversicherte in der Regel Übernahme im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes
HPV-Test / PAP-Abstrich / ThinPrep (bei Testintervall < 3 Jahre)
Ultraschall vom inneren Genital
Chlamydientest
Erweiterte Tastuntersuchung: Discovering Hands / MTU (Tastuntersuchung der Brust durch sehbehinderte oder blinde Frauen)
Ultraschalluntersuchung der Brust
Bei familiärer Belastung: Test auf Blut im Stuhl
Blasenkrebstest NMP-22 (ab 40. Lebensjahr)
50-55 JAHRE
Ab 1. Januar 2020 gilt im Rahmen der Neuregelung der Krebsvorsorge: Eine Anamnese (Gespräch) mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden und ggf. darauf aufbauend weiterführende Diagnostik.
- Gebärmutterhalskrebs
-
Inspektion und Tastuntersuchung des Muttermundes
Rektale Untersuchung
Untersuchung Zellveränderungen – Abstrich vom Gebärmutterhals (PAP-Abstrich), bei individueller Indikation zusätzlich HPV-Test
- Brustkrebs
-
Abtasten der Brust
Beginn Mammographie-Screening (alle 2 Jahre)
- Darmkrebs
-
Immunologischer Stuhltest (Test auf Blut im Stuhl)
- Erweiterte Untersuchungen
-
Für gesetzliche Versicherte als IGeL-Leistung kostenpflichtig, für Privatversicherte in der Regel Übernahme im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes
HPV-Test / PAP-Abstrich / ThinPrep (bei Testintervall < 3 Jahre)
Ultraschall vom inneren Genital
Chlamydientest
Erweiterte Tastuntersuchung: Discovering Hands (Tastuntersuchung der Brust durch sehbehinderte oder blinde Frauen)
Ultraschalluntersuchung der Brust
Blasenkrebstest NMP-22
AB 55 JAHRE
Ab 1. Januar 2020 gilt im Rahmen der Neuregelung der Krebsvorsorge: Eine Anamnese (Gespräch) mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden und ggf. darauf aufbauend weiterführende Diagnostik.
- Gebärmutterhalskrebs
-
Inspektion und Tastuntersuchung des Muttermundes
Rektale Untersuchung
Untersuchung Zellveränderungen – Abstrich vom Gebärmutterhals (PAP-Abstrich) und HPV-Test
- Brustkrebs
-
Abtasten der Brust
Mammographie-Screening (alle 2 Jahre) bis zum 70. Lebensjahr
- Darmkrebs
-
Immunologischer Stuhltest (Test auf Blut im Stuhl) alle 2 Jahre
Darmspiegelung alle 10 Jahre empfohlen (beim Gastroenterologen)
- Erweiterte Untersuchungen
-
Für gesetzliche Versicherte als IGeL-Leistung kostenpflichtig, für Privatversicherte in der Regel Übernahme im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes
HPV-Test / PAP-Abstrich / ThinPrep (bei Testintervall < 3 Jahre)
Ultraschall vom inneren Genital
Chlamydientest
Erweiterte Tastuntersuchung: Discovering Hands (Tastuntersuchung der Brust durch sehbehinderte oder blinde Frauen)
Ultraschalluntersuchung der Brust
Blasenkrebstest NMP-22
Zusätzlicher Stuhltest (jährlich)